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Amt für Ausbildungsförderung - Sozialamt

Rotenburg (Wümme)

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Ausbildungsförderung
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Über unser Angebot/Einrichtung

Allgemeine Informationen zur Ausbildungsförderung / BAföG

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist zuständig für den Personenkreis der Schüler/-innen.

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von:

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder Berufsfachschulen einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende folgende Voraussetzungen erfüllt:

    • Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und

      • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
      • einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft ist oder war,
      • einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
  • Berufsschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

 

Ein Überblick über die konkrete Höhe der Förderung
findet sich auf der Internetseite des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Öffnungszeiten:

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. 

Weitere Informationen

Anträge / Formulare Ausbildungsförderung

Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehen Formblättern beantragt werden. Die Formblätter können können über die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (siehe Link) bezogen werden.

Die Antragsvordrucke sind auch beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises erhältlich.

Zudem können Leistungen nach dem BAföG über den Link "Elektronische Antragstellung" online beantragt werden. Nach der Erfassung der erforderlichen Daten beachten Sie bitte die Anleitung. Die für die elektronische Versendung erforderliche DE-Mail lautet: info@lk-row.de-mail.de.

Hinweis: Leistungen können ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem ein schriftlicher Antrag gestellt wird, aber frühestens in dem die Schule beginnt.

Antragsunterlagen:

Schüler an 

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10,
  • Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung,
  • Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen,
  • Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt und
  • Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,

richten ihren Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, soweit die Eltern ihren Wohnsitz im Landkreis Rotenburg (Wümme) haben. Für Schüler, die eine Fachschulklasse besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.

Für die Ausbildungsformen

  • Abendgymnasien, Kollegs, Höhere Fachschulen und Akademien

sind die Anträge an die Ämter für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstelle zu richten.

Für Studierende an

  • Hochschulen und Fachhochschulen

sind die Studentenwerke bei den Ausbildungsstätten zuständig.

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