Frauenhaus
Themenschwerpunkt
Unsere Themen
Über unser Angebot/Einrichtung
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Grundgesetz Art 2, Abs. 2-3)
Das Frauenhaus bietet körperlich und seelisch misshandelten Frauen und ihren Kindern Zuflucht, Schutz und Hilfe vor weiteren Misshandlungen.
Jede Schutz suchende Frau hat im Frauenhaus die Möglichkeit, über ihre Situation in Ruhe nachzudenken und weitere Schritte zu überlegen. Auf diesem Weg wird sie von den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" unterstützt und begleitet.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses bieten Hilfe bei:
- der Verarbeitung von Gewalterfahrung
- Erziehungsfragen
- der Zukunftsplanung
- der Abklärung der finanziellen Situation
- Sorgerechts- und Aufenthaltsfragen etc.
- der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
Nach dem Auszug aus dem Frauenhaus besteht die Möglichkeit der nachgehenden Beratung.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterliegen der Schweigepflicht.
Die Anschrift des Frauenhauses wird zum Schutz der Frauen und Kinder nicht veröffentlicht.
Das Frauenhaus ist telefonisch über 04261 - 983 6061 erreichbar in den Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Samstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
oder jederzeit über den Notruf der Polizei 110 zu erreichen.
Die Postanschrift des Frauenhauses lautet: Postfach 1343, 27393 Zeven.
Standort
Infos zum Angebot
- Frauenhaus
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland-
04261 - 983 6061