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Jugendamt - Zeven

Zeven

Themenschwerpunkt

Familie

Über unser Angebot/Einrichtung

Das Jugendamt Zeven berät, unterstützt und schützt.

Auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote:

  • Beratung und Unterstützung für Eltern und junge Menschen (14-26J.),
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend irhres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen,
  • nehmen verantwortungsvoll den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen wahr.

 

Sprechzeiten:

Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

 

Wenn eine akute Gefährdungssituation vorliegt, können außerhalb der Dienstzeiten die Bereitschaftsdienste eingeschaltet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Rettungsleitstelle unter Tel.: 04281/1011

 

Bundesweite "Nummer gegen Kummer" (kostenfrei!)

  • Kinder- und Jugendtelefon: 0800-1110333
  • Elterntelefon: 0800-1110550

 

Hilfreiche Beratungs- und Informationsangebote für Familien:

Weitere Informationen

Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt:

  • Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Begrüßungsbesuche für Familien mit Erstgeborenen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung in Fragen zur Ausübung des Sorgerechts und des Umgangsrechts
  • Beratung in Fällen häuslicher Gewalt
  • Beratung von Einzelvormündern
  • Beratung von Pflegeeltern und Adoptiveltern
  • Beratung in Fragen der Kinderbetreuung
  • Beratung und Förderung von Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Übernahme von Beistand-, Pfleg- und Vormundschaften
  • Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
  • Vermittlung geeigneter Hilfen für Mütter / Väter und Kinder
  • Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • Hilfen zur Erziehung
  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Unterhaltsvorschuss
  • Vermittlung von Kindertagespflege
  • Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen
  • Adoptionsvermittlung
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht
  • Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Ferienmaßnahmen
  • Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit Anbietern von Jugendhilfeleistungen
  • Jugendhilfeplanung

Schutz von Kindern und Jugendlichen:

  • Krisenhilfen für Eltern, Kindern und Jugendliche bei Tag und Nacht
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Fachliche Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendschutzkontrollen
  • Überprüfung von Tages-, Pflege- und Adoptivbewerberinnen/-bewerbern und Erteilung einer Pflegeerlaubnis
  • Aufbau und Koordinierung der Netzwerke "Frühe Hilfen"

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